Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer Dekra-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche Angaben enthalten (Quelle: Stern.tv, 24.01.2007).
Haben auch Sie Zweifel an der in Ihrem Mietvertrag angegebenen Wohnfläche?
Wir vermessen Ihre Wohnung mit Lasermessgeräten und berechnen die Daten mittels CAD am Computer. Neben diesen Berechnungen erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch auch Bestandspläne.
Die Wohnfläche dient meistens als Berechnungsgrundlage für die Miete (sog. Kaltmiete) und die Betriebskostenabrechnung (sog. Nebenkosten) einer Wohnung. Auch für die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Preis pro Quadratmeter die Berechnungsgrundlage. Bei einer vom Mietvertrag abweichende Wohnfläche haben Sie ggf. nicht nur die Möglichkeit eine Mietkorrektur und - rückzahlung einzufordern, sondern auch eine Anpassung und Rückzahlung der Betriebskosten. Auch rückwirkend, denn die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, egal ob Sie noch in der Wohnung leben, oder nicht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berechnung der Wohnfläche haben sich in der letzten Zeit erheblich verändert. Bereits seit dem 1. Januar 2004 ist eine neue Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche in Kraft: die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Derjenige, der seine Wohnfläche bis zum 31.12.2003 noch nach der II. Berechnungsverordnung für bereits bestehende Mietverträge ermittelt hat, darf bei diesen Berechnungen bleiben. Nur bei baulichen Veränderungen, die nach dem Stichtag 1.1.2004 vorgenommen werden und die Einfluss auf die Wohnfläche haben, kann ein Mieter darauf bestehen, dass sein Vermieter für die betroffene Fläche nach der neuen Wohnflächenverordnung abrechnet.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot. Kontakt unter " impressum ".
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